Segnung von Paaren

Segnung homosexueller Paare und unverheirateter oder wiederverheirateter geschiedener Paare gestattet.

Papst Franziskus hat am 18.12.2023 die Segnung homosexueller Paare und unverheirateter oder wiederverheirateter geschiedener Paare gestattet.
In der vom Papst gebilligten Erklärung „Fiducia supplicans“ (deutsch: „Das flehende Vertrauen“) des vatikanischen Dikasteriums für die Glaubenslehre heißt es unter anderem:

In diesen Fällen wird ein Segen gespendet, der die Anrufung eines herabsteigenden Segens von Gott selbst für diejenigen ist, die darum bitten, dass alles, was in ihrem Leben und ihren Beziehungen wahr, gut und menschlich gültig ist, durch die Gegenwart des Heiligen Geistes bereichert, geheilt und erhöht wird.
In dem Gebet, das diesem Segen vorausgehen kann, könnte der geweihte Amtsträger um Frieden, Gesundheit, einen Geist der Geduld, des Dialogs und der gegenseitigen Hilfe für sie bitten.

Den vollständigen deutschen Originaltext der vatikanischen Erklärung „Fiducia supplicans“ (deutsch: „Das flehende Vertrauen“) finden Sie unter:
https://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2023/12/18/0901/01963.html#DE

Klosterpfarrer Pater Albert freut sich, wenn Sie sich für diese Segnung an ihn wenden:
Tel: 07326 / 85190 (ca. 10:00 – 11:45 Uhr)
E-Mail: p.albert@abtei-neresheim.de

Kontakt:

Benediktinerabtei
Kloster Neresheim 12
73450 Neresheim

Klosterpfarrer: P. Albert Knebel OSB
Telefon: 07326/85 190 (ca. 10:00-11:45 Uhr)
E-Mail: p.albert@abtei-neresheim.de